Vorgehensweise und Anmeldung
Sie kontaktieren Ihren Hausarzt für eine Therapieverordnung für Therapeutische Sprachgestaltung. Sie klären mit Ihrer Krankenkasse ab, ob ihre Zusatzversicherung diese Therapie rückvergütet. Informieren Sie sich über die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse. Eine ärztliche Verordnung umfasst im allgemeinen 12 Therapieeinheiten. In manchen Fällen nur 9, dies ist nachzufragen. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Fortschritten, Therapiezielen und gemeinsamer Absprache. Eigenständiges Üben ist Bestandteil des Therapieverlaufes und trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.
Tarif
Der Richttarif für 30 Minuten beträgt 70 CHF.
Ausfälle von Therapiestunden
Bei Verhinderung für eine Therapiestunde ist eine Abmeldung bis spätestens 24 Std. vorher erforderlich. Abmeldungen am Tag der Therapie werden in Rechnung gestellt.