Vorgehensweise und Anmeldung

Sie kontaktieren Ihren Hausarzt für eine Therapieverordnung für Therapeutische Sprachgestaltung. Sie  klären mit Ihrer Krankenkasse ab, ob ihre Zusatzversicherung diese Therapie rückvergütet. Informieren Sie sich über die Bedingungen bei Ihrer Krankenkasse. Eine ärztliche Verordnung umfasst im allgemeinen 12 Therapieeinheiten. In manchen Fällen nur 9, dies ist nachzufragen. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Fortschritten, Therapiezielen und gemeinsamer Absprache. Eigenständiges Üben ist Bestandteil des Therapieverlaufes und trägt wesentlich zum Therapieerfolg bei.

Tarif

Der Richttarif für 30 Minuten beträgt 70 CHF. 

Ausfälle von Therapiestunden

Bei Verhinderung für eine Therapiestunde ist eine Abmeldung bis spätestens 24 Std. vorher erforderlich. Abmeldungen am Tag der Therapie werden in Rechnung gestellt.

Anmeldung

Sie haben Fragen zu einem bestimmten Themenbereich oder Sie möchten Therapiestunden nehmen? Dann kontaktieren Sie mich. Ich bin gerne für Sie da.